Beschwerdemanagement

Beschwerden an der Rudolf-Eberle-Schule

Das schulische Beschwerdemanagement ist wichtiger Bestandteil der Qualitätsentwicklung.

Ziel

Anregungen und Beschwerden von Schüler/-innen, Erziehungsberechtigten, Ausbildungsbetrieben und schulinternen und -externen Partnern werden aufgenommen, eingeordnet, bearbeitet und für die Qualitätsentwicklung genutzt. Qualitätsdefizite werden bearbeitet.

Verfahren

Stufe 1: Schüler/-innen/Erziehungsberechtigte, Betriebe und schulische Partner wenden sich an die betroffene Person und suchen gemeinsam eine Lösung des Problems.

Stufe 2: Konnte das Problem in Stufe 1 nicht gelöst werden, wenden sich die Beteiligten an Klassenlehrer/-in bzw. Verbindungslehrer/-in und suchen gemeinsam eine Lösung, bei Bedarf unter Einbeziehung des zuständigen Abteilungsleiters.

Stufe 3: Konnte das Problem in Stufe 2 nicht gelöst werden oder ist das Problem unabhängig von einer Person, wird das ausgefüllte Beschwerdeformular bei der Schulleitung eingereicht (Abgabe im Sekretariat oder E-Mail an breiling@rudolf-eberle-schule.de ), von der stellvertretenden Schulleiterin gesichtet und nach den Kategorien A bis D sortiert. Anonyme Beschwerden können nicht berücksichtigt werden.

A) Rechtlich relevante Vorgänge:

  • verbleiben zur Bearbeitung bei der Schulleitung
  • werden gemäß den rechtlich vorgesehenen Verfahren und Regelungen bearbeitet
  • werden in der Beschwerdestatistik erfasst

B) Vorgänge, die alltägliche Interaktionen zwischen Lehrkräften und Schülern betreffen:

  • werden an die zuständige Lehrkraft bzw. Klassenlehrer/-in abgegeben
  • werden durch pädagogische Verfahren bearbeitet und mit den Beteiligten geklärt
  • werden in der Beschwerdestatistik erfasst

C) Vorgänge, die einen Hinweis für die systematische Qualitätsentwicklung enthalten:

  • werden durch Verfahren der Qualitätsentwicklung an der Schule bearbeitet; Ergebnisse werden von der Schule an die Betroffenen kommuniziert
  • werden ausgewertet und stellen Aufzeichnungen der Qualitätsdokumentation dar
  • werden in der Beschwerdestatistik erfasst

D) Beschwerden, die eine reine Unmutsäußerung darstellen:

  • werden von der Schule erklärend und ggf. befriedend beantwortet
  • sind Gegenstand der Regelkommunikation, wenn thematische Häufungen auftreten
  • werden in der Beschwerdestatistik erfasst