Fehlzeitenregelung

Fehlzeiten an der Rudolf-Eberle-Schule

  1. Jedes Fernbleiben vom Unterricht ist der Schule unverzüglich telefonisch (Sekretariat: 07761 – 560950) oder per Mail zu melden und zu begründen.

  2. Zusätzlich muss innerhalb von drei Tagen eine schriftliche Mitteilung des Erziehungsberechtigten (Homepage/Schüler-Infos/Downloads) vorliegen und je nach Klassenstufe ein Fehlzeitenblatt ausgefüllt werden. Volljährige können sich grundsätzlich selbst entschuldigen. Die schriftliche Entschuldigung kann auch per Brief an die Schule geschickt werden, die 3-Tagefrist ist jedoch einzuhalten.

  3. Bei auffällig häufigen Erkrankungen kann der Schulleiter die Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses verlangen, dies muss dann für jedes Fehlen vorgelegt werden.

  4. Schüler, die den Unterricht aus Krankheitsgründen verlassen, müssen sich zuerst beim Fach- oder Klassenlehrer, danach im Sekretariat abmelden. Eine schriftliche Entschuldigung ist nachzureichen.

  5. Arztbesuche und Fahrstunden müssen in der unterrichtsfreien Zeit erfolgen.

  6. Unentschuldigtes Fehlen ist gemäß der Notenbildungsverordnung eine Leistungsverweigerung und wird bei der Notengebung entsprechend gewertet.

  7. Wird eine Klassenarbeit aus berechtigtem Grund versäumt, muss sich der Schüler/die Schülerin unverzüglich beim Fachlehrer um einen möglichen Nachtermin bemühen.

  8. Häufiges Fehlen wird im Zeugnis vermerkt.

  9. Bei Schüler/innen der Berufsschule (Kaufmännische Auszubildende) ist zusätzlich eine Bestätigung des Ausbildungsbetriebes über die Kenntnisnahme der Fehlzeit in der Berufsschule vorzulegen.